Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Grundlegendes zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag regelt Rechte und Pflichten der Ehepartner in einer Ehe, besonders aber den Fall der eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag ist – nach deutschem Recht – nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Der Gesetzgeber hält die Beratung durch einen Notar als unparteiischen Berater für unverzichtbar, da in Eheverträgen weitreichende Regelungen enthalten sein können. Ein Ehevertrag wird in der Regel vor oder während der Ehe geschlossen, in seltenen Fällen auch nach rechtskräftiger Scheidung. In § 1408 BGB finden sich unter anderem auch Regelungen zum Ehevertrag. Eheverträge sind in der Praxis häufig mit einem Erbvertrag verbunden. Der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt werden hierbei weitestgehend erfasst.

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