Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Online-Scheidung, schnell & bequem!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen eine Online-Scheidung und einer „normalen Scheidung“?

Bei der Online-Scheidung ist die Informationsaufnahme standardisiert und erfolgt online über den nachstehenden Fragebogen; die Kommunikation läuft danach über E-Mail oder Telefon. In der Regel gibt es vor dem Scheidungstermin kein persönliches Zusammentreffen mit dem Anwalt.

Deshalb eignet sich die Online-Scheidung grundsätzlich nur, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Folgen der Trennung und Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Umgang, Hausrat, Schulden, Ehewohnung etc.) im Wesentlichen einig sind. Die Scheidungsfolgen – bis auf den Versorgungsausgleich – sind nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens und werden vom Gericht auch nicht angesprochen.

In einem ausführlichen Telefonat klären wir deshalb mit Ihnen vorab, ob Sie tatsächlich an alles gedacht haben.

Es ist jederzeit möglich, das Onlineverfahren zu verlassen. Wir können uns persönlich treffen oder Sie können uns mit der Regelung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen hinsichtlich der Scheidungsfolgen beauftragen, falls das nötig wird.

Nach außen, gegenüber dem Gericht und dem anderen Ehepartner, unterscheidet sich die Online-Scheidung nicht von jeder anderen Scheidung. Auch die Gerichts- und Anwaltsgebühren sind keine anderen. Dass der Anwalt von sich aus den für den Mandanten wirtschaftlich günstigsten Weg empfiehlt und für die niedrigsten Kosten eintritt, versteht sich von selbst und sollte keine Besonderheit der Online-Scheidung sein. Die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtkosten sind immer und überall gleich.

Wenn Sie das nachstehende Formular für die Online-Scheidung ausfüllen und an uns absenden, teilen Sie bitte auch mit, wann und wo wir Sie telefonisch erreichen können. Wir gehen anschließend telefonisch mit Ihnen die Angaben durch und besprechen das weitere Vorgehen.

Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat zur Durchführung der Scheidung erteilen. Bis dahin ist das Verfahren für Sie unverbindlich und kostenfrei.

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