Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Scheidungsrecht

Das Scheidungsrecht stellt den Hauptbestandteil des Familienrechts dar. Scheidungsanwälte befassen sich jedoch nicht nur mit der Scheidung als solcher, sondern auch mit den Folgen einer Trennung und Scheidung.

Das Scheidungsverfahren

Das Scheidungsrecht umfasst streng genommen lediglich das Recht der Ehescheidung als solches. Eine Ehe zu scheiden, ist jedoch nur eine Formalie. Entscheidend ist vielmehr, wie die Folgen der Scheidung und der Trennung zu regeln sind – also Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Das Scheidungsgericht wird sich dabei nur mit dem Versorgungsausgleich (Ausgleich der Renten) befassen. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Zugewinnausgleich ist von den Ehegatten und ihren Scheidungsanwälten in eigener Verantwortung zu regeln. Nur dann, wenn eine Einigung scheitert, wird sich das Gericht auf entsprechenden Antrag auch mit diesen Trennungs- und Scheidungsfolgen befassen. Diese sind insbesondere:

Unterhalt

Dabei handelt es sich vor allem um die Fragen des Unterhalts. Es muss also geklärt werden, ob es einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt gibt. Der Scheidungsanwalt wird die Einkommen der Ehegatten ermitteln und prüfen, ob ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Ehegattenunterhalt verlangen kann. Der Ehegattenunterhalt ist dabei jedenfalls bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen (Trennungsunterhalt). Für die Zeit nach Scheidung muss geprüft werden, ob auch ein nachehelicher Ehegattenunterhalt beansprucht werden kann. Selbstverständlich ist anlässlich einer Trennung und Scheidung auch der Kindesunterhalt zu regeln.

Zugewinnausgleich

Zum Scheidungsrecht gehört weiter das Recht des Zugewinnausgleichs. Im Zugewinnausgleich wird ermittelt, ob das Vermögen eines Ehegatten während der Ehe stärker angewachsen ist als das Vermögen des anderen Ehegatten. Fällt der jeweilige Zugewinn unterschiedlich aus, so gibt es einen Zugewinnausgleich. Das Recht des Zugewinnausgleichs ist komplizierter, als dies auf den ersten Blick erscheint. Es reicht nicht aus, nur die Bankkonten aufzuteilen. Das Vermögen der Ehegatten zum Ende der Ehe ist zu ermitteln und dem Vermögensstand zu Beginn der Ehe gegenüber zu stellen. Schenkungen und Erbschaften spielen eine Rolle. Nicht selten sind komplexe Bewertungen von Firmen, Immobilien oder ähnlichen Vermögensgegenständen vorzunehmen.

Versorgungsausgleich

Schließlich gehört zum Scheidungsrecht auch die Regelung des Versorgungsausgleichs. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird das Gericht die Rentenanwartschaften ermitteln, die jeder Ehegatte innerhalb der Ehezeit erworben hat. Jeder Ehegatte muss die Hälfte seiner Versorgungsanwartschaften, die in die Ehezeit fallen, an den anderen Ehegatten abtreten.

Sonstiges Familienrecht

Rechtsanwälte, die auf Scheidungsrecht spezialisiert sind, befassen sich auch mit den sonstigen Gebieten des Familienrechts. Hierzu zählen insbesondere

Lebenspartner

Leben Partner ohne Trauschein zusammen, existieren keine besonderen gesetzlichen Regelungen für die Trennung und Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Grundsätzlich gilt für deren Auseinandersetzung das normale Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht, Auftragsrecht usw. Nicht alle im Scheidungsrecht tätigen Rechtsanwälte sind auch auf diesem Gebiet der nichtehelichen Lebensgemeinschaft tätig.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner (Schwule und Lesben) können eine Lebenspartnerschaft begründen. Damit leben sie quasi wie in einer Ehe zusammen. Für diese (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaft existiert ein eigenes Recht, das im Wesentlichen dem Scheidungsrecht entspricht.

Scheidungsanwälte

Das Scheidungsrecht ist eine sehr komplizierte Materie, die oft unterschätzt wird. Es ist zu empfehlen, im Falle einer Trennung und Scheidung einen ausgewiesenen Spezialisten auf dem Gebiet des Scheidungsrechts aufzusuchen. Bei besonderer nachgewiesener Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts einschließlich des Scheidungsrechts wird einem Rechtsanwalt der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.

In unserer Kanzlei finden Sie mehrere Fachanwälte für Familienrecht, die bereits seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Scheidungsrechts und des übrigen Familienrechts tätig sind.

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