Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Sorgerecht

„Ich möchte die Trennung – aber keinen Sorgerecht-Kampf um unser Kind“

Sorgerecht
Wie können wir uns trennen – und trotzdem Eltern für unser Kind bleiben? Kann eine Einigung zur Betreuung der Kinder nicht gefunden werden, ist bei einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klären. Außerdem muss das Umgangsrecht geregelt werden.

Das Jugendamt vermittelt zwischen den Eltern. Sinnvoll ist eine umfassende Beratung noch vor dem Gang zum Jugendamt: Der Berater/die Beraterin beim Jugendamt gibt nämlich bei einer späteren Gerichtsverhandlung Empfehlungen für das Gericht und schlägt eine Regelung vor. Denn findet sich durch Vermittlung des Jugendamts keine Einigung, ist ein Antrag beim Familiengericht zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht oder Sorgerecht nötig und das Jugendamt ist dort am Verfahren beteiligt.

Bleibt es stets beim gemeinsamen Sorgerecht? Wie ist der reguläre Umgang zu regeln, wie für Urlaub und Weihnachten? Welche Besonderheiten sind beim Umgang mit Babys und Kleinkindern zu beachten?

Die Rechtslage befindet sich im Wandel. Eine Beratung durch einen spezialisierten und engagierten Rechtsanwalt kann Streit um das Kind vermeiden. Klären Sie auch die Möglichkeit einer Mediation – sie kann gerade bei Auseinandersetzungen um Kinder helfen.

Vermeiden Sie Fehler beim Kontakt mit Jugendamt und Gericht. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns dafür ein, dass eine belastende Begutachtung der Kinder möglichst unterbleiben kann.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  1. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Lassen Sie sich über die Situation zum Aufenthaltsbestimmungsrecht beraten und bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Jugendamt und Gericht gut vor
  2. Sorgerecht: wir beraten über mögliche Regelungen zum Sorgerecht, zur Sorgerechtserklärung und zur „Abgabe“ des Sorgerechts
  3. Umgangsrecht: Umfassende Beratung und Vertretung mit Blick auf Streitvermeidung und das Kindeswohl
  4. Großeltern: Wir klären das Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln
  5. Vaterschaft: zur Zulässigkeit von Vaterschaftstests und die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsanfechtung
  6. Gerichtsverfahren: Wir vertreten Sie „mit Augenmaß“ und setzen uns dafür ein, Kinder möglichst zu entlasten
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