Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Der Unterschied zwischen Sorge- und Unterhaltsbestimmungsrecht

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht – wo sind die Unterschiede?

Das Sorgerecht wird in seiner Bedeutung gemeinhin überschätzt. Ohne das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Sorgerecht faktisch eine leere Hülle.

Man sollte wissen, dass das Sorgerecht zu 95 % deckungsgleich mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist, also dem Recht zu bestimmen, ob das Kind bei der Mutter oder beim Vater wohnt und wo der Wohnsitz geographisch liegen soll. Die restlichen 5 % betreffen weniger relevante Fragen wie die Entscheidung über die Verwaltung des Vermögens des Kindes, die Zustimmung zu einer geplanten Operation oder die Wahl einer nicht öffentlichen Schule.

Das Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen immer bei beiden Elternteilen, wenn diese miteinander verheiratet sind oder waren. Voraussetzung ist natürlich, dass das Kind aus dieser Beziehung stammt, egal ob es vor oder während der Ehe geboren ist. Bei nichtverheirateten Eltern kann das Mitsorgerecht vom Vater neuerdings relativ einfach gerichtlich durchgesetzt werden.

Entscheidend für das Leben des Kindes und der  Eltern ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Lebt es längere Zeit (in der Regel ein halbes Jahr) bei einem Elternteil, so wird unterstellt, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist.

Soll nun der Aufenthalt zum anderen Elternteil wechseln, bedarf es, wenn der andere Elternteil dem nicht zustimmt, einer Entscheidung des Gerichtes. Das Gericht entscheidet dabei nicht direkt darüber, bei wem und wo das Kind lebt,  sondern es überträgt einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entzieht es damit dem anderen Elternteil. Der Elternteil, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, bestimmt dann den Wohnort des Kindes.

Ob dem anderen Elternteil das Sorgerecht – besser ausgedrückt: das Mitsorgerecht – verbleibt,  ist relativ bedeutungslos. Fast alle Belange des Kindes, die sein Leben faktisch bestimmen, hängen am Aufenthalt. Der andere Elternteil ist auf das Umgangsrecht verwiesen, gewöhnlich alle 2 Wochen ein Wochenende und die Hälfte der Ferien. Er ist auch derjenige, der Kindesunterhalt zahlen muss.

Maßstab für die Entscheidung des Gerichtes ist das Kindeswohl oder das, was der/die  jeweilige Richter/Richterin  unter Kindeswohl versteht. Kriterien sind die Kontinuität,  also die Beibehaltung des vorgefundenen Zustandes, wenn dieser längere Zeit angedauert hat (Wohnumfeld, Schule, Freunde), die besondere Bindung zu einem Elternteil und die Bindung an Geschwister, die Erziehungsgeeignetheit der Elternteile und weitere Kriterien.

In der Regel bedient sich das Gericht zur Entscheidung der Expertise weiterer Verfahrensbeteiligter. Das Jugendamt wird immer beigezogen, ziemlich häufig wird auch ein Gutachter die Situation beurteilen. Dem Kind selber wird regelmäßig noch ein eigener Verfahrensbeistand beigeordnet.

Nicht selten sitzen bei einer mündlichen Verhandlung dann 10 Personen mit jeweils verschiedene Funktionen und Interessen zusammen. Bevor man sich in eine solchen Prozess hinein begibt, sollte man sich über den Ablauf und den möglichen Ausgang Gedanken machen und dazu vorab Beratung suchen.

 

 

 

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