Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Der Ehegattenunterhalt

ehegattenunterhalt

Eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten besteht während intakter Ehe, nach einer Trennung und auch noch nach einer Scheidung. Bei einer Trennung ist der Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und für die Zeit nach der Scheidung zu regeln.

Auch wenn Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt sehr ähnlich berechnet werden, handelt es sich rechtlich um verschiedenen Unterhaltsansprüche. So bedeutet eine Einigung zum Trennungsunterhalt nicht etwa, dass auch der Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung geregelt wäre.

Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ergibt sich aus der Fülle der dazu erlassenen Urteile, die von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich ausfallen können. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

Im Einzelnen klären wir folgende Fragen zum Ehegattenunterhalt für Sie:

  1. Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs
  2. Höhe eines Unterhaltsanspruchs
  3. Dauer eines Unterhaltsanspruchs
  4. Sonstiges (Auskunftsanspruch, Voraussetzungen für eine wirksame Vereinbarung, Prozessführung im Streitfalle usw.)

Profitieren Sie von unserer 15-jährigen Erfahrung in Scheidungssachen: Bei uns steht Ihnen das gesammelte Wissen von Mediatoren, 3 Fachanwälten für Familienrecht und einem Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung. Wir beraten Sie kompetent, fair und schnell.

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