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Unterhaltstabellen

Unterhaltstabellen: Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiengerichte

Die Regeln zur Berechnung des Ehegattenunterhalts, Kindesunterhalts und sonstigen Unterhalts finden sich leider nicht im Gesetz. Sie sind das Ergebnis einer äußerst umfangreichen Rechtsprechung, in der Fallgruppen gebildet werden, Regeln aufgestellt und Ausnahmen im Einzelfall vorgesehen werden. Dabei gilt es, jedes einzelne Unterhaltsverfahren als besonderen Einzelfall zu behandeln.

In Deutschland existieren zahlreiche Familiengerichte. Diese sind wiederum zusammengefasst in insgesamt 24 Oberlandesgerichtsbezirke, über denen der Bundesgerichtshof thront. Um die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen, haben die verschiedenen Oberlandesgerichte Leitlinien zur Unterhaltsberechnung gebildet. Diese weichen teilweise erheblich voneinander ab. Sie haben keinen Gesetzescharakter, werden jedoch in aller Regel von den Gerichten als verbindlich angewendet. Die Leitlinien verstehen sich als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Auch in Berlin gibt es ein Oberlandesgericht – dieses nennt sich Kammergericht. Das Kammergericht verwendet die „Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts“ (Stand: 1. Januar 2011).  Sie entsprechen im Aufbau den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte, inhaltlich ergibt sich nicht in allen Punkten eine Übereinstimmung.

Download Unterhaltsrechtliche Leitlinien als PDF

Leitlinien der Unterhaltstabellen

In den Leitlinien zur Unterhaltsberechnung finden sich Regeln, wie das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln ist und wie hoch der jeweilige Selbstbehalt bemessen wird. Auch wird dort die Unterhaltsquote zur Berechnung des Ehegattenunterhaltes wiedergegeben (3/7 oder 45 %).

Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich wiederum aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die einheitlich für alle Gerichtsbezirke gilt.  Auch diese Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle weist die Höhe des monatlichen Kindesunterhalts aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Müssen mehr als 2 Unterhaltsansprüche bedient werden, so ist der Kindesunterhalt aus der jeweils niedrigeren Einkommensstufe zu entnehmen (pro weitere Unterhaltsverpflichtung eine Stufe). Sind es weniger als 2 Unterhaltsverpflichtungen, so wird entsprechend hochgestuft.

Dieser Bedarf ist jedoch nicht identisch mit dem Zahlbetrag: Tatsächlich zu zahlen ist nur derjenige Kindesunterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes.

Download Düsseldorfer Tabelle 2011 als PDF

Hier die Düsseldorfer Tabellen der letzten Jahre:
Download Düsseldorfer Tabelle 2010 als PDF
Download Düsseldorfer Tabelle 2009 als PDF
Download Düsseldorfer Tabelle 2008 als PDF

Zusammengefasst finden Sie hier die effektiv zu zahlenden Beträge gemäß der  Düsseldorfer Tabelle.

 

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