Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Familienrecht

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Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Zum Familienrecht gehört auch das Betreuungsrecht, also z.B. die Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Außerdem enthält das Familienrecht Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht) und über die Adoption, sind unter dem Begriff Kindschaftsrecht ebenfalls enthalten.

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwälten, die vertiefte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Familienrecht besitzen, kann der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen werden. Da es sich bei diesem Rechtsgebiet um eine komplexe Materie handelt, ist dringend anzuraten, sich auch an einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsanwältin zu wenden, die sich darauf spezialisiert hat und möglichst auch Fachanwalt ist.

Wieso ist das Familienrecht so kompliziert?

Zum einen sind die gesetzlichen Regelungen recht unübersichtlich. Was letztlich vor Gericht gilt, steht selten im Gesetz. Es ergibt sich in aller Regel aus der „Rechtsprechung“: Also aus einer kaum überschaubaren Vielzahl verschiedener Urteile zu verschiedenen Fallgruppen und Einzelfällen im Familienrecht, die im Vergleich zu dem vorliegenden Einzelfall eine Einschätzung ermöglichen.

Daher sollte es für einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt selbstverständlich sein, sich ständig über die neuesten Urteile im Familienrecht zu informieren und regelmäßig Fortbildungen zum Familienrecht zu besuchen.

Verfahren im Familienrecht, also Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen usw. werden vor speziellen Familiengerichten verhandelt. Diese sind, sofern es sich nicht um reine Familiengerichte handelt, meist bei den Zivilgerichten untergebracht. Weitere Informationen zu allen Aspekten dieses Rechtsgebiets finden Sie hier.

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