Der Rechtsanwalt, der einen rechtlichen Rat oder eine Auskunft über geltendes Recht oder damit zusammenhängende Fragen erteilt, erhält eine Gebühr, die sich am sogenannten Gegenstandswert orientiert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann der Rechtsanwalt jedoch für eine erste Beratung keine höhere Gebühr als 190,- Euro zzgl. MwSt. abrechnen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für diese sogenannte Erstberatung. Bringen Sie daher bereits beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt eine Kopie der Versicherungspolice mit.
Der Rechtsanwalt ist bei der Abrechnung seiner Gebühren grundsätzlich an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz) gebunden. Rechtsanwalt und Mandant können sich aber auch auf eine andere Honorierung einigen, wobei eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich zulässig ist.
Die Besprechung der Kosten und des Kostenrisiko gehören bei uns zur Erstberatung.
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Ljoscha Reister