Häufig haben Ehegatten mit ihrem gesamten Geld ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert. Bei Trennung und Scheidung stellt sich schnell die Frage, ob das Haus verkauft werden muss. Möglicherweise kann ein Ehegatte das Haus behalten und den anderen auszahlen. Wesentlich ist nicht nur, ob er den Hauskredit abtragen kann:
Das Haus entscheidet auch über die Höhe des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs und kann den Versorgungsausgleich beeinflussen. Können wir mit einer Vereinbarung über unser Haus bzw. unsere Eigentumswohnung die Scheidungskosten reduzieren? Schon der Auszug stellt wesentliche Weichen – z. B. bei wem die Kinder bleiben.
Bei vielen Scheidungen spielt die Zukunft des Hauses eine zentrale Rolle. Ein finanzieller Verlust durch Verkauf der gemeinsamen Immobilie sollte möglichst vermieden werden. Häufig scheitert der Verkauf des eigenen Hauses aber auch an der nötigen Zustimmung des anderen Ehegatten.
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