Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Immobilien

Scheidung – müssen wir auch unsere Immobilie verkaufen?

Häufig haben Ehegatten mit ihrem gesamten Geld ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung finanziert. Bei Trennung und Scheidung stellt sich schnell die Frage, ob das Haus verkauft werden muss. Möglicherweise kann ein Ehegatte das Haus behalten und den anderen auszahlen. Wesentlich ist nicht nur, ob er den Hauskredit abtragen kann:

Das Haus entscheidet auch über die Höhe des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs und kann den Versorgungsausgleich beeinflussen. Können wir mit einer Vereinbarung über unser Haus bzw. unsere Eigentumswohnung die Scheidungskosten reduzieren? Schon der Auszug stellt wesentliche Weichen – z. B. bei wem die Kinder bleiben.

Bei vielen Scheidungen spielt die Zukunft des Hauses eine zentrale Rolle. Ein finanzieller Verlust durch Verkauf der gemeinsamen Immobilie sollte möglichst vermieden werden. Häufig scheitert der Verkauf des eigenen Hauses aber auch an der nötigen Zustimmung des anderen Ehegatten.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  1. Vereinbarungen: Wir erarbeiten Konzepte für eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung mit Erhalt der gemeinsamen Immobilie
  2. Strategien: Wie Sie finanzielle Verluste vermeiden, indem Sie entweder ausziehen – oder aber indem Ihr Ehegatte auszieht
  3. Nutzungsregelung: Wir beraten Sie, ob der Auszug des Ehegatten gerichtlich durchgesetzt werden kann und regeln das Nutzungsentgelt und Kreditzahlungen
  4. Hauskredite: Welche Regelung Sinn macht und wie Sie Ihre Kreditzahlungen vom Ehegatten zurückbekommen
  5. Hausverkauf: Der Verkauf der eigenen Immobilie ohne Zustimmung des Ehegatten bzw. wie Sie dies verhindern können
  6. Teilungsversteigerung: Nicht nur aus der Not heraus – die Versteigerung kann auch zum eigenen Vorteil sein
  7. Banken: Wir prüfen, ob Ihre Bank Sie aus dem Hauskredit entlassen muss
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