Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich – was bleibt von meiner Altersversorgung nach der Scheidung?

Bei einer Scheidung greift das Familiengericht in die Rentenansprüche der Ehegatten ein und teilt sie je zur Hälfte untereinander auf. In die Berechnung des Versorgungsausgleichs fließen Versorgungsansprüche der Angestellten und Beamten, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, berufsständische Versorgungen und private Rentenversicherungen. Doch häufig macht eine Vereinbarung der Ehegatten zum Versorgungsausgleich mehr Sinn.

Bietet sich ein Verzicht auf Versorgungsausgleich gegen Kapitalabfindung an? Sollte ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vereinbart werden? Oder liegt etwa ein Härtefall vor, so dass auf entsprechenden Antrag das Familiengericht den Versorgungsausgleich ausschließt?

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz hat unter anderem das Rentnerprivileg abgeschafft. Wussten Sie jedoch, dass das Rentnerprivileg noch für viele Beamte gilt? Oder dass der Versorgungsausgleich zu gravierenden Nachteilen für den erwerbsunfähigen Ehegatten führen kann?

Vermeiden Sie Rentenverluste, die dadurch entstehen, dass im Scheidungsverfahren Formulare falsch ausgefüllt werden. Vermeiden sie mehrjährige Verzögerungen der Scheidung wegen des Versorgungsausgleichs, weil sich z. B. ein Ehegatte früher einmal im Ausland aufgehalten hatte.

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  1. Vereinbarungen: Wir klären Alternativen zum gerichtlichen Versorgungsausgleich z. B. durch eine Gesamtregelung mit Verzicht auf Versorgungsausgleich
  2. Ehegatten von Unternehmern und Selbstständigen: Regeln Sie eine Kapitalabfindung anstelle des Versorgungsausgleichs
  3. Beamte: wir prüfen Strategien zum Erhalt des Rentnerprivilegs
  4. Rentner: Verhindern Sie die Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich, wenn Sie Ehegattenunterhalt zahlen oder der andere Ehegatte verstirbt
  5. Ärzte und andere Selbstständige: wir berücksichtigen die Besonderheiten bei der berufsständischen Versorgung
  6. Private Rentenversicherung: Nutzen Sie die erheblichen Gestaltungsspielräume, indem Sie Kapitalwahlrechte ausüben
  7. Gerichtlicher Versorgungsausgleich: Wir prüfen die Berechnungen und stellen für Sie die richtigen Anträge
  8. Vereinfachung: Schließen Sie den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung aus, wenn dieser kaum ins Gewicht fällt – die Scheidung jedoch um Jahre verzögert
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