Wie können wir uns trennen – und trotzdem Eltern für unser Kind bleiben? Kann eine Einigung zur Betreuung der Kinder nicht gefunden werden, ist bei einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klären. Außerdem muss das Umgangsrecht geregelt werden.
Das Jugendamt vermittelt zwischen den Eltern. Sinnvoll ist eine umfassende Beratung noch vor dem Gang zum Jugendamt: Der Berater/die Beraterin beim Jugendamt gibt nämlich bei einer späteren Gerichtsverhandlung Empfehlungen für das Gericht und schlägt eine Regelung vor. Denn findet sich durch Vermittlung des Jugendamts keine Einigung, ist ein Antrag beim Familiengericht zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht oder Sorgerecht nötig und das Jugendamt ist dort am Verfahren beteiligt.
Bleibt es stets beim gemeinsamen Sorgerecht? Wie ist der reguläre Umgang zu regeln, wie für Urlaub und Weihnachten? Welche Besonderheiten sind beim Umgang mit Babys und Kleinkindern zu beachten?
Die Rechtslage befindet sich im Wandel. Eine Beratung durch einen spezialisierten und engagierten Rechtsanwalt kann Streit um das Kind vermeiden. Klären Sie auch die Möglichkeit einer Mediation – sie kann gerade bei Auseinandersetzungen um Kinder helfen.
Vermeiden Sie Fehler beim Kontakt mit Jugendamt und Gericht. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns dafür ein, dass eine belastende Begutachtung der Kinder möglichst unterbleiben kann.
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