„Wir haben unser Vermögen aufgeteilt – damit ist doch der Zugewinnausgleich geregelt?“
Ein häufiger Irrglaube, denn die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist kompliziert. Heikel kann es werden, wenn ein Haus, ein Unternehmen oder auch nur eine Selbstständigkeit von der Scheidung betroffen ist. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig beraten – noch vor der endgültigen Trennung!
Werden Erbschaften und Schenkungen geschützt? Wem gehört eigentlich welches Vermögen und mehr trägt die Schulden? Was passiert, wenn mein Ehegatte sich „arm rechnet“?
Schützen sie sich vor Manipulationen – nutzen Sie die Möglichkeiten der Gesetzesreform von 2009! Fordern Sie auch Auskunft über die Vermögensentwicklung nach der Trennung. Berücksichtigen Sie, dass auch der Abbau von Schulden innerhalb der Ehe einen Zugewinn bedeutet und daher Zugewinnausgleich geschuldet ist.
Andererseits sollten Sie die zulässigen Gestaltungsspielräume nutzen, um sich vor hohen Forderungen Ihres Ehegatten zu schützen. Klären Sie noch vor dem Scheidungsantrag den Zugewinnausgleich und regeln Sie ihn durch Vertrag – damit die Scheidung nicht zum Rosenkrieg wird!
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
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Ljoscha Reister