Bei einer Trennung ist zuerst der Unterhalt zu regeln. Das Unterhaltsrecht ist jedoch komplex und wird von einer Vielzahl von Urteilen bestimmt, die in Einzelfällen erlassen wurden. Es muss je nach Unterhaltsanspruch differenziert werden, da Voraussetzungen und Berechnung sehr unterschiedlich sind:
Zentrale Frage ist stets, wie das „unterhaltsrelevante“ Einkommen zu berechnen ist. Zum Einkommen zählt z.B. auch, welcher Mietaufwand erspart wird, da man in einem Eigenheim lebt. Auch das wird zum Einkommen gerechnet, was ein Ehegatte verdienen könnte, wenn er/sie sich entsprechend um Arbeit bemühen würde.
Steht die Einkommenshöhe fest, ist die Unterhaltshöhe zu errechnen: Für die Berechnung des Kindesunterhalts gibt es die Düsseldorfer Tabelle, beim Ehegattenunterhalt zählt überwiegend die 3/7-Quote. Unterhaltsanspruch hat aber nur, wer „bedürftig“ ist. Und zahlen muss auch nur derjenige, der „leistungsfähig“ ist.
Doch was zählt genau zum Einkommen, was ist davon abzuziehen? Endet der Ehegattenunterhalt mit der Scheidung und der Kindesunterhalt mit der Volljährigkeit? Und was muss jedem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben (Selbstbehalt)?
Was angemessen ist, bestimmt sich je nach Einzelfall. Hier ist eine umfassende Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll. Vermeiden Sie Streit und Kosten und finden Sie mithilfe eines Notars eine faire Unterhaltsregelung.
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