Scheidung Berlin
Fachanwalt Scheidungsrecht Berlin

Gerichtsverfahren

Am sinnvollsten ist in der Regel die einvernehmliche Lösung – ohne Gerichtsverfahren. Ist eine Einigung jedoch nicht möglich, so müssen Sie Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen. Hierzu benötigen Sie in aller Regel einen eigenen Rechtsanwalt.

Auch vor Gericht sind Einigungen möglich. Das Gericht wird sogar vorrangig versuchen, im Gütetermin einen Vergleich zwischen den Ehegatten zu erreichen. Nur dann, wenn auch in der Gerichtsverhandlung eine Einigung nicht möglich ist, wird das Gericht eine Entscheidung treffen.

Entscheidungsspielraum

Dabei darf nicht unterschätzt werden, wie groß der Ermessensspielraum der Gerichte ist – gerade in Familiensachen. Welcher Unterhalt zu zahlen ist, ergibt sich nicht aus einer mathematischen Gleichung, die im Gesetz steht. Vielmehr ist der Unterhalt zu zahlen, der angemessen ist. Auch hierzu gibt es wenige Anhaltspunkte im Gesetz. Angemessen ist letztlich das, was eine Vielzahl von Gerichten in verschiedenen Fallkonstellationen mehrheitlich entschieden hat – und was der Scheidungsrichter in Ihrem konkreten Fall davon hält.

Nehmen Sie z. B. die Frage, wie lange Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist: Die Antwort richtet sich nach einer Gesamtabwägung einer Vielzahl von Kriterien – wie lange waren die Ehegatten miteinander verheiratet? Haben Sie gemeinsam gewirtschaftet? Hat ein Ehegatte in der Ehe seiner Karriere zurückgestellt, um z.B. die Kinder zu betreuen? Gab es weitere „ehebedingte Nachteile“ – und falls nicht, reicht alleine die „nacheheliche Solidarität“ aus, um noch einige Jahre Unterhalt nach Scheidung zu erhalten?

Diese Fragen lassen sich nicht allgemein gültig klären. Vielmehr ist es so, dass verschiedene Richter mit ihren jeweiligen individuellen Auffassungen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen bei ein und derselben Trennung und Scheidung kommen würden. Leider lässt sich häufig nicht vorherzusagen, wie eine Klage letztlich entschieden wird – selbst bei einer scheinbar klaren Rechtslage.

Entscheidungen des Richters

Der Scheidungsrichter hat die vorrangige Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen, sofern keine Einigung möglich ist. Nicht selten liegt die Entscheidung zufällig genau in der Mitte der jeweiligen Haltungen der Ehegatten. Dies hat häufig einen einfachen Hintergrund: Müssen beide Seiten von ihren Forderungen Abstriche hinnehmen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer von beiden in die nächste Instanz geht, geringer als wenn einer komplett verliert.

Wird die Entscheidung, zu der der Richter gefunden hat, auch nicht akzeptiert, so steht der Weg in die 2. Instanz offen. Hier entscheiden noch einmal in der Regel 3 Familienrichter nach umfassender Prüfung. In Ausnahmefällen ist sogar noch eine 3. Instanz (der Bundesgerichtshof) eröffnet.

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